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Besteuerung in Russland

In den letzten Jahren gab es viele Veränderungen in russischem Steuerwesen. Die ausländischen juristischen Personen, die in Russland tätig werden, müssen den aktuellen rechtlichen Regelungen folgen und ihre Geschäftsvorgänge und Investitionsprojekte den lokalen Steuergesetzen anpassen. Solche Aufgaben können außerhalb der Fachkompetenz und des Verantwortungsbereichs des Unternehmensanwalts der Firma liegen. Glücklicherweise können die Unternehmen und Investoren ihre Besteuerung mit Unterstützung eines lokal ansässigen, über komplizierte rechtliche Verstrickungen auf dem föderalen, regionalen und lokalen Niveau gut unterrichteten Anwaltes zweckmäßig gestalten und potentielle administrative Risiken vermeiden.

Unsere Wirtschaftsfachanwälte konfrontieren täglich unmittelbar mit Problemen der Mittelständigen und großen internationalen Unternehmen beim Eintritt auf russischen Markt

Jus Privatum Rechtsanwälte sind bereit, eine kompetente Beratung bei allen Fragen der Unternehmensbesteuerung, inklusive folgender Bereiche anzubieten:

  • Unternehmensgewinnsteuer. “Gewinn” wird als Differenz zwischen dem Einkommen und den abziehbaren Aufwendungen definiert, was für viele unserer ausländischen Kunden begreiflich ist. Generell sind alle zweckmäßigen und dokumentierten Aufwendungen absetzbar, außer wenigen Beschränkungen. Zum Beispiel, werden einige Werbungs- und Unterhaltungskosten eines Unternehmens nicht vollständig abgesetzt.
  • Mehrwertsteuer (MwSt.) Obwohl dieser Begriff für unsere europäischen Kunden bekannt sein soll, kennen sich nicht alle der US-Kunden mit der MwSt. gut aus. Die Mehrwertsteuer wird bei Verkauf von Waren und Dienstleistungen innerhalb der Russischen Föderation sowie beim Import der Waren erhoben. Je nach rechtlicher Lage der Firma wird MwSt. monatlich oder vierteljährlich fällig.
  • Unternehmensvermögensteuer. Unternehmensvermögensteuer wird jährlich fällig, ist aber vierteljährlich zu zahlen. Die Steuersätze werden durch regionale Gesetze definiert, können aber nicht höher als 2,2% sein. Die Immobilien sowie die Wasservermögensrechte und das immaterielle Vermögen sind von der Besteuerung ausgeschlossen. Sonstiges materielles Vermögen des Steuerzahlers unterliegt in Russland auch der Besteuerung, berechnet nach dessen Restbuchwert.
  • Sozialabgaben. Ab dem 01.01.2010 wurde die einheitliche Sozialsteuer durch Abgaben an den Rentenfonds der Russischen Föderation, den Sozialversicherungsfonds der Russischen Föderation, den Föderalen Krankenpflichtversicherungsfonds der Russischen Föderation und einen örtlichen Krankenpflichtversicherungsfonds ersetzt. Für die Jahre 2014-2015 sind die Tarife in der folgenden Höhe festgelegt: an den Rentenfonds der Russischen Föderation – 22 %, an den Sozialversicherungsfonds der Russischen Föderation – 2.9 %, an den Föderalen Krankenpflichtversicherungsfonds – 5,1 %. Diese Tarife gelten dabei als Grundlage für die Berechnung der Versicherungsbeiträge, die 711 000 Rubel (im Jahr 2015) nicht übersteigen. Für Beträge über diese Zahlen hinaus werden Versicherungsbeiträge mit dem Satz von 10 % erhoben, die an den Rentenfonds der Russischen Föderation zu überweisen sind.
  • Einkommensteuer der Privatpersonen. Hält sich eine natürliche Person im Steuerjahr länger als 183 Tage in Russland auf, so gilt sie als in Russland ansässig und muss die Einkommensteuer unabhängig vom Ursprungsland ihres Einkommens zahlen. Natürliche Personen, die nicht in Russland ansässig sind, unterliegen mit allen Einkünften aus russischen Quellen der Einkommensteuer. Solche Personen müssen jährlich Steuerrückzahlungen bei der Steuerbehörde beantragen, auch wenn eine solche Person sich nur gelegentlich in der Russischen Föderation aufhält.

Eine russische Rechtsanwaltskanzlei, die eine Fachkompetenz für internationale Unternehmensbesteuerung besitzt

Die Fragen des internationalen Steuerrechts in Russland können eine seriöse Herausforderung stellen. Die Steuerrechtsanwälte von Jus Privatum können kompetent viele notwendige Aufgaben übernehmen und dabei sicherstellen, dass ein grenzüberschreitendes Geschäft erfolgsorientiert bleibt:

  • Bereitstellung der notwendigen steuerlichen Unterlagen
  • Erledigung der notwendigen Aufgaben
  • Einhaltung der wichtigen Termine
  • Vermeidung von Verwaltungsdelikten und Strafen
  • Erledigung der unerwarteten Probleme
  • Anpassung nach Veränderungen der Steuergesetzgebung
  • Erklärung der gesetzlichen Anforderungen
  • Übersetzung der wichtigen rechtlichen Dokumente
  • Korrekte Erledigung der Steuerangelegenheiten auf den ersten Anhieb
  • Beseitigung der Folgen von früher getroffenen Fehlentscheidungen
  • sonstige Unterstützung bei Angelegenheiten im russischen rechtlichen Umfeld und Besteuerungssystem.

Wenn Sie darüber sprechen möchten, wie wir Sie bei Russland Expansion unterstützen können, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns in einem unserer Büros in Moskau, St. Petersburg oder Düsseldorf auf.

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