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Anmeldung der Vertretungen und Filialen der ausländischen juristischen Personen in Russland

Die ausländischen Gesellschaften können in Russland durch ihre Vertretungen und Filialen tätig werden. Die Geschäftstätigkeit durch eine Filiale oder eine akkreditierte Vertretung setzt keine Firmengründung in Russland voraus.

Filialen und akkreditierte Vertretungen sind keine selbständigen juristischen Personen. Die Tätigkeit der Vertretungen ist strikt auf repräsentative und unterstützende Funktionen beschränkt. Die Filialen können alle Funktionen einer ausländischen juristischen Person auf dem Gebiet der Russischen Föderation ausüben.

Die Anmeldung einer Filiale kann eine attraktive Alternative zur Gründung einer GmbH / AG sein, wenn die ausländische Gesellschaft den ersten Schritt der Unternehmensführung in Russland machen will. Außerdem lassen sich die Filialen einfacher anmelden, sie unterliegen dabei den minderen Berichterstattungsregelungen im Vergleich zu russischen Firmen. Von anderer Seite lassen sich viele Investitionsprojekte, inklusive Joint-Venture-Vorhaben sowie Projekte, die mit der Lizensierung, Verzollung und Privatisierung des staatlichen Vermögens durch eine russische juristische Person verbunden sind, den Investorenbedürfnissen viel besser anpassen.

Als Vorteil einer akkreditierten Vertretung kann auch eine seltenere Berichterstattung betrachtet werden sowie bestehen hier mehr Möglichkeiten, ein Geschäftsvisum für ausländische Partner für Einreise in die Russische Föderation zu beantragen.

Von der anderen Seite ist die akkreditierte Repräsentanz keine russische juristische Person, sondern ihre öffentlich anerkannte Struktureinheit. Das russische Recht beschränkt die Funktion einer akkreditierten Vertretung auf die Ausübung einer unterstützenden, repräsentativen Tätigkeit.

Um die Geschäftstätigkeit durch eine akkreditierte Vertretung oder Filiale in Russland ausüben zu dürfen, soll eine ausländische Firma sich bei einer zuständigen russischen Behörde anmelden lassen. Im Vergleich zur Registrierung der russischen juristischen Personen nehmen dabei mehrere föderale und lokale Behörden an der Anmeldung der Filiale oder der akkreditierten Vertretung der ausländischen Gesellschaft teil.

Aufgrund der wesentlichen Änderungen der russischen Gesetze in Bezug auf die Anmeldung von Filialen und Vertretungen in Russland vom 1. Januar 2015 sollen folgende Schritte für die Anmeldung der Filiale/Vertretung unternommen werden:

  • Vereinbarung mit Industrie- und Handelskammer über die voraussichtliche Anzahl der ausländischen Mitarbeiter einer Filiale / Vertretung;
  • Anmeldeantrag bei der zuständigen Bundesbehörde;
  • Steuerliche Anmeldung;
  • Anmeldung bei der staatlichen Statistikbehörde, Beantragung der statistischen Kennziffern;
  • Anmeldung beim Sozialfonds (Renten- und Sozialversicherungen) und
  • Eröffnung der Bankkonten.

Aktuell müssen die meisten Filialen / Vertretungen, ausgenommen Filialen / Vertretungen der Banken sowie die Gesellschaften, die in der Flugfahrtindustrie tätig sind, bei der Steuerbehörde angemeldet werden.

Die staatliche Gebühr für die Anmeldung der Filiale beträgt aktuell RUR 120 000.

Die Liste der notwendigen Unterlagen ist leider etwas zu lang und die Unterstützung eines Anwaltes mit entsprechenden Kenntnissen ist somit unvermeidbar. Die Anwälte und Mitarbeiter von Jus Privatum haben eine solide Erfahrung bei Bearbeitung dieser Anmeldeanträge und würden gerne das Anmeldungsverfahren für Sie übernehmen.

Der Anmeldeantrag soll bei der zuständigen Registrierungsbehörde gestellt werden. Folgende Unterlagen sollen dabei beigefügt werden:

  • Satzung (Articles of Association, By-laws) der ausländischen juristischen Person;
  • Anmeldungsbescheinigung, Gründungsurkunde, Handelsregisterauszug oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für eine ausländische juristische Person;
  • Beschluss eines zuständigen Organs der ausländischen juristischen Person über die Eröffnung einer Vertretung in der Russischen Föderation und Bestellung des Leiters der Vertretung;
  • Satzung der Vertretung;
  • Eine Bankbescheinigung über die Kreditwürdigkeit der ausländischen juristischen Person;
  • Generalvollmacht für den Leiter der Vertretung;
  • Vollmacht der ausländischen juristischen Person für Stellung des Antrags auf die Anmeldung;
  • Bescheinigung der Steuerbehörde des Landes der ausländischen juristischen Person über die Anmeldung der ausländischen juristischen Person als Steuerzahlerin mit Benennung der Steuerzahlernummer;
  • Zwei auf dem offiziellen Vordruck zu erstellende Empfehlungsschreiben von russischen Handelspartnern (vorzugsweise von staatlichen und sozialen Einrichtungen oder von Gesellschaften, bei denen russische Personen 100% der Anteile halten);
  • Eine Kopie des Mietvertrages oder einer Verpflichtungserklärung des Vermieters mit einer Kopie des Grundbuchauszuges mit Eintrag über Eigentümer der Mietflächen der Vertretung und
  • Zahlungsnachweis für Anmeldegebühr.

Laut dem russischen Gesetz “Über die ausländischen Investitionen” unterliegen die Filialen einer Akkreditierung. Der Anmeldeantrag soll bei der zuständigen Registrierungsbehörde gestellt werden. Folgende Unterlagen sollen dabei vorgelegt werden:

  • Satzung (Articles of Association, By-laws) der ausländischen juristischen Person;
  • Anmeldungsbescheinigung, Gründungsurkunde, Handelsregisterauszug oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für eine ausländische juristische Person;
  • Beschluss eines zuständigen Organs der ausländischen juristischen Person über die Eröffnung einer Filiale in der Russischen Föderation und Bestellung des Direktors der Filiale;
  • Satzung der Filiale;
  • Eine Bankbescheinigung über die Kreditwürdigkeit der ausländischen juristischen Person;
  • Generalvollmacht für den Direktor der Filiale;
  • Vollmacht der ausländischen juristischen Person für Stellung des Antrags auf die Anmeldung;
  • Bescheinigung der Steuerbehörde des Landes der ausländischen juristischen Person über die Anmeldung der ausländischen juristischen Person als Steuerzahlerin mit Benennung der Steuerzahlernummer;
  • Zahlungsnachweis für Anmeldegebühr.

Alle Unterlagen einer ausländischen juristischen Person müssen beglaubigt und im Staat der Erstellung apostilliert / legalisiert werden. Jedes in einer Fremdsprache erstellte Dokument soll mit einer beglaubigten Übersetzung versehen werden.

Bis die Filiale oder Vertretung völlig geschäftstüchtig wird, sollen nach ihrer Anmeldung noch einige weitere Prozeduren erledigt werden, zwar: die Anmeldung beim Staatlichen Statistikausschuss der Russischen Föderation, bei der Steuerbehörde der Russischen Föderation und bei russischen Spezialfonds.

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